Ihr seid vom Vorstand informiert worden, dass wir den Zugangsweg zwischen den beiden Arealen 1 + 3 von der Gemeine auf den 1.01.2022 übernehmen mussten. Das heisst, wir müssen den Wege auch selber unterhalten.
Der Vorstand hat entschieden, dass der Weg nur noch mit Erlaubnis vom Vorstand für schwere Lasten befahren werden darf, z.B. Gartenplatten, Erde, Holz oder sonstige Baumaterialien. Damit der Mergel nicht unnötig strapaziert wird, darf nur im Schritttempo gefahren werden und ein Schleudern muss vermieden werden.
Zwei Vorstandsmitglieder haben einen Schlüssel und öffnen die Pfosten für berechtigte Fahrten, der Termin muss vorgängig vereinbart werden.